Einige Worte zu Politik und Qualität
Zahntechnik ist ein Handwerk, das sich von den übrigen zirka 125 Handwerksberufen in der Bundesrepublik ganz wesentlich unterscheidet. Eine ähnliche, jedoch in wesentlichen Punkten nicht vergleichbare Sonderposition im Handwerk nehmen andere Gesundheitsberufe wie die Orthopädie-Mechaniker, die Orthopädie-Schuhmacher, die Bandagisten und die Optiker ein. Die sicher wenig bekannte Sonderstellung des zahntechnischen Meisterbetriebs begründet sich auf folgenden Tatsachen:
- Nicht der Zahntechniker selbst, sondern der Zahnarzt nimmt für ihn Maß. Die Maßhaltigkeit der Abformung kann vom Zahntechniker nicht kontrolliert werden.
- Der Zahntechniker hat keinen direkten Kontakt zum Patienten.
- Jedes Werkstück, das der Zahntechniker herstellt, ist ein handwerklich hergestelltes, kompliziertes Unikat.
- Die vom Zahntechniker hergestellten Produkte werden ausschließlich in den Organismus eingegliedert oder integriert. Die Brille, die Beinprothese, orthopädische Schuhe oder Bandagen sind damit nicht vergleichbar.
Bei seiner Arbeit können den Zahntechniker Maschinen und Geräte unterstützen, aber in keinem Fall die Hände ersetzen. Ausbildung und Schulung, das erworbene Wissen und Können, seine Erfahrung und nicht zuletzt die Motivation, in einem Gesundheitsberuf zu arbeiten, sind, vorerst zumindest, nicht durch Investition und Automation ablösbar. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die Qualitätssicherung in einem zahntechnischen Labor nicht durch programmierte Maschinen, Geräte und sensible Prüfstationen übernommen werden kann, sondern ausschließlich auf der menschlichen Leistungsbereitschaft beruht.
Daraus kann der weitere Schluss gezogen werden, dass die Leistung des Zahntechnikers bei gleicher Qualität nicht willkürlich erhöht werden kann. Es kann weiterhin gefolgert werden, dass die absolut individuelle zahntechnische Qualitätsarbeit ihren Preis haben muss. Letztendlich ist leider weitgehend unbekannt, dass der Zeitablauf bei qualitätsgleicher Verarbeitung zahntechnischer Werkstoffe nicht willkürlich verändert werden kann.
Wenn der Staat in das sehr komplexe und sensible Räderwerk der Beziehung zwischen Zahnarzt, Patient und zahntechnischem Meisterbetrieb eingreift und die wirtschaftliche Basis der Handwerksbetriebe durch willkürliche Gesetzgebung oder Verwaltungsakte schwächt, werden weiterhin, wie schon in den Jahren zuvor, die erfahrenen Fachkräfte mit dem entsprechenden Wissen und Können in andere Beruf abwandern.
Damit wäre die Qualitätssicherung bei Werkstoffen für Zahnersatz, die in den Verantwortungsbereich des Zahntechnikers fällt, in höchstem Maße gefährdet.