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HINWEISGEBERSCHUTZ BEI BUND ZAHNTECHNIK​

 

Willkommen auf unserer Seite zum Hinweisgeberschutz

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Wir bei Bund Zahntechnik sind verpflichtet, Transparenz, Integrität und verantwortungsvolles Handeln zu fördern. Dieses Engagement spiegelt sich in unserer Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wider.

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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

 

Das Gesetz schützt Personen, die Verstöße gegen das Gesetz oder die Unternehmensethik melden. Es soll sicherstellen, dass diese Personen ohne Angst vor Repressalien berichten können.

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Wie können Sie einen Hinweis geben?

 

Sollten Sie Bedenken oder Informationen über mögliche Verstöße haben, können Sie diese vertraulich an unsere speziell eingerichtete E-Mail-Adresse hinweis@bund-zahntechnik.org senden.

Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.

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Unser Versprechen

 

Wir versichern, dass alle Hinweise ernst genommen und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt werden. Ihre Identität wird geschützt und es werden keine Repressalien gegen Hinweisgeber geduldet.

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Öffentliche Hinweisstelle

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Neben unserer internen Meldestelle besteht auch die Möglichkeit, Hinweise an eine öffentliche Stelle zu richten. Dies bietet eine zusätzliche Ebene des Schutzes und der Unabhängigkeit. Informationen zu öffentlichen Hinweisgebersystemen und deren Kontaktdaten finden Sie auf den offiziellen Webseiten der zuständigen Behörden. Wir ermutigen alle, die sich unsicher sind oder einen unabhängigen Weg bevorzugen, von dieser Option Gebrauch zu machen.

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Die externe Meldestelle des Bundes im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Diese Stelle nimmt Meldungen entgegen, die Verstöße gegen Rechts- und Regelvorschriften betreffen. Die Meldungen können elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Die genauen Meldekanäle und Kontaktdetails werden auf der Webseite des BfJ bereitgestellt. Eine spezifische E-Mail-Adresse für die externe Meldestelle wurde jedoch in den mir zugänglichen Quellen nicht angegeben. Für allgemeine Anfragen oder Informationen könnte die zentrale Behördennummer 115 kontaktiert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

WEITERE KOMPETENZEN

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